Donnerstag, 6. September 2007
Kollateralschaden: Angst
Es ist Sommer. Die Kinder sind auf der Strasse zum Spielen. Ein Mädchen vielleicht 7 oder 8 Jahre alt saust mit Rollerskates und Plastikflasche auf dem Radweg Richtung Freibad. Ein Stein, ein Spalt oder einfach nur Ungeschick lässt das Mädel stürzen. Dem ersten Eindruck nach scheint außer ein paar Kratzer nichts passiert. Zur Sicherheit frage ich nach. Die Antwort kommt klar: "Nein." Gut, ich kann also meiner Wege ziehen.

Wenige Meter entfernt steht eine Frau mit zwei Pinschern — leicht besorgt blickt auch sie zum gestürzten Kind. Ich gebe Bescheid, dem Kind ginge es gut. Was nun kommt schockt mich: "Ich hätte so oder so nicht geholfen. Nachher werde ich womöglich verklagt."

Können wir gestützte, leicht verletzte Kinder nicht mehr trösten, nur weil diese uns fremd sind. Ist das was wir wollen?

Wollen wir wirklich riskieren, dass ein ernstlich verletztes Kind nicht unmittelbar versorgt werden kann, weil Erwachsene Angst haben, dass sie verklagt werden, wenn sie sich einem Kind nähern.

Generalverdacht. Jeder Fremde ist ein potentieller Kinderschänder. Nicht nur in den Köpfen der Eltern. Misstrauen ist Normalität. Sollte sich ein Kind beim Spiel auf der Straße verletzen, kann es nicht mehr darauf vertrauen, dass ein Erwachsener zur HIlfe eilt. Manche Erwachsene ziehen es vor, möglichst schnell aus dem Bereich der Verantwortlichkeit zu kommen.

Stellt sich die Frage, was wahrscheinlicher ist. Der Kinderschänder oder einfach ein Helfer, wenn ein Kind beim Spiel einen Unfall hat.

Kleine Denkpause für Eltern und mehr noch für Presse, Polizei und Erzieher.

 
oben von tempa in Soziales um 14:32h| 0 Kommentare |comment