Dienstag, 24. August 2004
Hörensagen: Bezugsschein vom Sozialamt in Aspach
Frau S. erzählt, dass Frau XY kein Geld mehr hat, seit ihr Mann verstarb und zum Sozialamt Aspach ging, um sich im Laden wenigstens ein paar Lebensmittel kaufen zu können.

Frau XY bekam einen Bezugsschein, der auf ihren Namen ausgestellt war und in den die örtlichen Händler die bezogenen Waren eintragen.

Frau XY wehrte sich erfolgreich. Datenschutzrechtlich war dieses Verfahren nicht tragbar. Das Amt darf Bedürftige nicht zwingen ihre Bedürftigkeit örtlichen Unternehmern offenzulegen.

Das gilt doch auch für den § 60 Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter im neuen Sozialgesetzbuch II, das zum 1.1.2005 in Kraft tritt. Da fragt man sich doch, wie lange die Datenschützer hier eigentlich noch den Schlaf der gerechten schlafen.

 
oben von tempa in Soziales um 09:16h| 1 Kommentar |comment